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Zulas­sungs­besch­einig­ung Teil 1: die komplette Feld-für-Feld-Legende

Hinter jedem Buchstaben und jeder Ziffer im Fahrzeugschein steckt eine konkrete Angabe — von der Fahrzeugklasse über Hubraum und Leistung bis zu den Auflagen im Feld 22. Diese Legende geht die wichtigsten EU-einheitlichen Codes durch und zeigt dir, wie du sie beim Gebrauchtwagenkauf gegen Inserat und Fahrzeug abgleichst.

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Was bedeuten die Felder im Fahrz­eugsc­hein?

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 — umgangssprachlich Fahrzeugschein — ordnet jedem technischen Merkmal einen EU-einheitlichen Buchstaben- oder Zahlencode zu. Feld A nennt das amtliche Kennzeichen, B die Erstzulassung, D.1/D.2/D.3 Hersteller, Typ und Handelsbezeichnung, E die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Die Motordaten stehen unter P: P.1 ist der Hubraum in Kubikzentimetern, P.2 die Nennleistung in Kilowatt (kW mal rund 1,36 ergibt PS), P.3 die Kraftstoffart. S.1 gibt die Sitzplätze an, T die Höchstgeschwindigkeit, J die Fahrzeugklasse beziehungsweise den Aufbau. Feld 2 nennt den Halter, Feld 22 enthält Bemerkungen und Auflagen. Wer diese Codes liest, prüft in wenigen Minuten, ob Inserat, Papier und Fahrzeug zusammenpassen.

Warum die Feld-Legende beim Gebrauchtwagenkauf zählt

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 wirkt auf den ersten Blick wie ein Wust aus Buchstaben und Ziffern. Tatsächlich ist sie streng systematisch aufgebaut: Seit der EU-Vereinheitlichung tragen die technischen Felder überall in Europa dieselben Codes. Ein P.1 bedeutet auf einem deutschen Schein genau dasselbe wie auf einem österreichischen oder französischen. Sobald du die Legende einmal verinnerlicht hast, liest du jedes Fahrzeugpapier in Minuten.

Für den Käufer ist das kein Selbstzweck. Jedes Feld ist ein Prüfpunkt. Stimmt die im Inserat versprochene Leistung mit dem Wert unter P.2 überein? Passt die Kraftstoffart? Ist die Handelsbezeichnung unter D.3 wirklich die Ausstattungsvariante, für die du bezahlst? Wer die Felder nicht lesen kann, verlässt sich blind auf die Angaben des Verkäufers — und genau dort entstehen die teuren Missverständnisse.

Dieser Artikel ist die reine Feld-Legende der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Er erklärt, was jeder Code bedeutet und wie du ihn gegen Fahrzeug und Inserat abgleichst. Die grundsätzliche Funktion des Fahrzeugscheins behandelt der Beitrag zu fahrzeugschein-verstehen, die Eigentumsfrage über Teil 2 der Beitrag zu fahrzeugbrief-teil-2. Für einzelne Felder gibt es eigene, vertiefende Geschwister-Artikel, auf die diese Legende an den passenden Stellen kurz verweist.

So ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 aufgebaut

Der Fahrzeugschein codiert seine Angaben in zwei Schemata. Die technischen Kernmerkmale des Fahrzeugs tragen Buchstabencodes wie A, B, D, E, J, P, S und T. Diese Buchstaben sind EU-einheitlich und stehen auf jedem Papier an derselben logischen Position, unabhängig vom Ausstellungsland. Daneben gibt es rein numerische Felder wie 2, 14 oder 22, die zusätzliche nationale Angaben aufnehmen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Buchstabe und Ziffer, weil beide Schemata parallel laufen. Das Feld 2 (Halter) hat nichts mit dem Buchstaben B (Erstzulassung) zu tun, auch wenn beide auf demselben Dokument stehen. Wer das durcheinanderbringt, liest falsch. In der Praxis findest du die Buchstabencodes klein neben den jeweiligen Einträgen abgedruckt — genau danach suchst du, wenn du ein bestimmtes Merkmal nachschlagen willst.

Ein zweiter Hinweis vorweg: Nicht jedes Feld ist bei jedem Fahrzeug befüllt. Bei einem Pkw ohne Anhängerbetrieb bleiben die Stützlast- und Anhängelastfelder oft leer, bei einem reinen Elektrofahrzeug steht unter P.1 (Hubraum) kein Wert. Ein leeres Feld ist also nicht automatisch ein Fehler — aber es lohnt sich zu wissen, warum es leer ist.

Die Kern-Legende: Code für Code

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Felder der Zulassungsbescheinigung Teil 1 zusammen. Sie ist der Kern dieser Legende — die Abschnitte danach vertiefen die Felder, die für den Kaufinteressenten am meisten hergeben.

CodeBedeutungPraxis-Hinweis
AAmtliches Kennzeichendas aktuelle Nummernschild
BDatum der ErstzulassungAchtung: nicht gleich Baujahr
D.1Hersteller (Marke)z. B. Volkswagen, BMW
D.2Typ, Variante, Versiontechnischer Herstellercode
D.3Handelsbezeichnungz. B. Golf, 3er — das Modell
EFahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)17-stellig, weltweit eindeutig
JFahrzeugklasse / Aufbauartz. B. M1, Kombilimousine
P.1Hubraum in cm³Motorgröße
P.2Nennleistung in kWmal ca. 1,36 = PS
P.3Kraftstoffart / EnergiequelleBenzin, Diesel, Elektro …
S.1Zahl der Sitzplätzeinkl. Fahrersitz
THöchstgeschwindigkeit in km/hbauartbedingt
2Halternicht zwingend der Eigentümer
22Bemerkungen und AuflagenEintragungen, Auflagen, Ausnahmen

Diese vierzehn Zeilen decken den größten Teil dessen ab, was ein Käufer aus dem Fahrzeugschein herauslesen will. Die restlichen Felder — insbesondere die Gewichts- und die Emissionsfelder — behandeln eigene Geschwister-Artikel, weil sie jeweils genug Substanz für eine eigene Erklärung bieten.

Kennzeichen, Erstzulassung und Identität: A, B, D, E

Feld A nennt das amtliche Kennzeichen — also das aktuelle Nummernschild, das bei einem Halterwechsel oft neu vergeben wird. Interessanter für die Fahrzeughistorie wird es beim Feld B, der Erstzulassung. Das ist das Datum, an dem das Fahrzeug erstmals irgendwo zugelassen wurde. Ein häufiger Denkfehler: Erstzulassung ist nicht das Baujahr. Ein Fahrzeug kann Ende eines Jahres gebaut und erst im Frühjahr des Folgejahres zugelassen worden sein — bei Vorführ- oder Lagerwagen liegen manchmal viele Monate dazwischen. Die genaue Abgrenzung von Baujahr und Erstzulassung, und warum sie beim Wiederverkaufswert und bei Garantiefristen zählt, behandelt der Beitrag zu baujahr-ermitteln.

Die Felder D.1, D.2 und D.3 identifizieren das Fahrzeug modellseitig. D.1 ist der Hersteller, also die Marke. D.3 ist die Handelsbezeichnung — der Name, unter dem das Modell verkauft wird. Dazwischen steht mit D.2 der technische Herstellercode aus Typ, Variante und Version. Dieser D.2-Code wirkt kryptisch, ist für den Käufer aber wertvoll: Er identifiziert die exakte technische Ausführung und lässt sich für eine gezielte Recherche zu modelltypischen Schwachstellen nutzen. Gleiche Handelsbezeichnung unter D.3 heißt nicht gleiche Technik — erst der D.2-Code trennt die Varianten sauber.

Feld E schließlich trägt die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, kurz FIN: siebzehn Stellen, weltweit eindeutig, quasi der Fingerabdruck des Fahrzeugs. Sie ist der wichtigste Abgleichpunkt überhaupt, weil sie auch am Fahrzeug selbst eingeschlagen und auf dem Typschild wiederholt wird. Wo du die FIN am Fahrzeug findest, wie du sie liest und warum sie gegen die Papiere stimmen muss, erklärt der Beitrag zu fahrgestellnummer-finden.

Die Motordaten: P.1 Hubraum, P.2 Leistung und die PS-Umrechnung

Für viele Käufer ist der P-Block das Herzstück des Fahrzeugscheins, denn hier stehen die Leistungsdaten. Feld P.1 gibt den Hubraum in Kubikzentimetern an — also die Größe des Motors. Ein Wert von 1968 unter P.1 bedeutet einen Zweiliter-Motor, 1598 einen 1,6-Liter. Bei reinen Elektrofahrzeugen bleibt P.1 leer, weil es keinen verbrennungsseitigen Hubraum gibt.

Das am häufigsten missverstandene Feld ist P.2, die Nennleistung. Sie steht in Kilowatt (kW), nicht in PS. Genau daher rührt die verbreitete Frage, wo denn die PS im Fahrzeugschein stehen — die kurze Antwort: gar nicht direkt, du musst sie umrechnen. Die Faustformel lautet: kW mal rund 1,36 ergibt PS. Ein Fahrzeug mit 110 kW unter P.2 leistet also etwa 150 PS, ein Wert von 85 kW entspricht rund 116 PS. Umgekehrt teilst du PS durch 1,36, um auf kW zu kommen. Diese eine Zeile lohnt sich zu merken, weil Inserate fast immer PS nennen, das Papier aber kW — und genau diese Differenz führt zu Verwirrung.

Feld P.3 nennt die Kraftstoffart beziehungsweise Energiequelle: Benzin, Diesel, Elektro, Wasserstoff, Erd- oder Autogas, oder eine Hybrid-Kombination. Das klingt banal, ist aber ein echter Prüfpunkt. Gleiche mit dem Verkäufer und dem Inserat ab, ob die Kraftstoffart übereinstimmt — besonders bei Gas-Umrüstungen oder Hybriden, wo die Angabe im Papier über Steuer, Umweltzonen-Zugang und den passenden Kraftstoff an der Zapfsäule entscheidet. Ein Diesel, der im Inserat als sparsam beworben wird, unter P.3 aber als Benziner geführt ist, ist entweder ein Tippfehler im Inserat oder ein handfestes Problem — in jedem Fall klärungsbedürftig.

Wichtig für den Abgleich: Die Werte unter P.2 und P.1 sind die im Fahrzeugschein eingetragenen, amtlichen Angaben. Wenn ein Verkäufer mit einer Leistungssteigerung oder einem Chiptuning wirbt, muss diese Änderung eingetragen und im Feld 22 vermerkt sein — sonst passt das beworbene Fahrzeug rechtlich nicht zum Papier.

Aufbau, Sitzplätze und Höchstgeschwindigkeit: J, S.1 und T

Feld J beschreibt die Fahrzeugklasse und die Aufbauart. Hier steht die EU-Fahrzeugklasse — für gewöhnliche Pkw M1 — sowie die Aufbauart, etwa Limousine, Kombilimousine, Schräghecklimousine oder Cabrio-Limousine. Für den Käufer ist das ein schneller Plausibilitätscheck: Ein als Kombi inseriertes Fahrzeug sollte im Feld J auch als solches geführt sein.

Feld S.1 nennt die Zahl der Sitzplätze, den Fahrersitz eingerechnet. Ein Fünfsitzer trägt hier eine 5. Das wirkt trivial, ist aber relevant, wenn am Fahrzeug nachträglich umgebaut wurde — etwa bei Transportern mit ausgebauter oder ergänzter Sitzreihe. Weicht die tatsächliche Zahl der montierten Sitze von der Angabe unter S.1 ab, liegt eine nicht eingetragene Änderung vor, und das ist ein Befund, der geklärt gehört.

Feld T gibt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in Kilometern pro Stunde an. Das ist ein amtlicher, gemessener Wert und kein Werbeversprechen. Er ist beim Kauf selten der entscheidende Faktor, hilft aber bei der Einordnung der Motorisierung: Er sollte plausibel zur Leistung unter P.2 passen. Ein niedriger Wert bei hoher kW-Zahl wäre ungewöhnlich und ein Anlass, genauer hinzusehen.

Halter und Auflagen: die numerischen Felder 2 und 22

Das Feld 2 nennt den Halter des Fahrzeugs — die Person, auf die es zugelassen ist. Ein häufiges und folgenreiches Missverständnis: Der Halter ist nicht zwingend der Eigentümer. Halter ist, wer das Fahrzeug betreibt und im Verkehr hält; Eigentümer ist, wem es rechtlich gehört. Beim Kauf ist das entscheidend, weil dir der eingetragene Halter das Fahrzeug rechtlich nicht wirksam verkaufen kann, wenn er nicht auch Eigentümer ist. Diese Eigentumsfrage klärt sich über die Zulassungsbescheinigung Teil 2 und wird ausführlich im Beitrag zu fahrzeugbrief-teil-2 behandelt — hier reicht der Merksatz: Feld 2 sagt dir, wer fährt, nicht zwingend, wem es gehört.

Das Feld 22 ist das vielleicht meistübersehene und zugleich wichtigste Feld für einen kritischen Käufer. Hier stehen Bemerkungen und Auflagen: eingetragene Änderungen, technische Auflagen, Ausnahmegenehmigungen. Nachgerüstete Anbauteile, geänderte Bereifungen, eine eingetragene Anhängerkupplung, Auflagen zu bestimmten Reifengrößen oder eine dokumentierte Leistungssteigerung — all das schlägt sich hier nieder. Lies dieses Feld immer vollständig. Steht dort ein Eintrag, den du nicht verstehst, frag nach, bis er geklärt ist. Ein leeres Feld 22 ist ein gutes Zeichen für ein technisch unverändertes Fahrzeug; ein voll beschriebenes Feld 22 verlangt, dass jeder einzelne Eintrag auch am Fahrzeug nachvollziehbar ist.

Die Felder, die eigene Artikel füllen

Einige Felder der Zulassungsbescheinigung Teil 1 sind bewusst nicht Teil dieser Legende, weil sie so viel Substanz tragen, dass sie einen eigenen Beitrag verdienen. Das gilt zuerst für die Gewichts- und Lastfelder: G (Masse in fahrbereitem Zustand), F.1 und F.2 (technisch zulässige und im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse) sowie O.1 und O.2 (Anhängelasten). Wie du daraus Leergewicht und Zuladung ableitest und was das für Beladung und Anhängerbetrieb bedeutet, erklärt der Beitrag zu gewichte-leergewicht-zuladung.

Für die Emissionsseite gilt dasselbe. Die Felder 14 und 14.1 codieren die Schadstoffklasse beziehungsweise die Emissionsklasse — der Schlüssel zu Euronorm, Umweltplakette und Umweltzonen-Zugang. Diese Zuordnung ist komplex genug, um sie separat zu behandeln: im Beitrag zu schadstoffklasse-und-euronorm. Und wo im Papier der Motorkennbuchstabe steckt, der für Ersatzteile und die Recherche zu bekannten Motorschwächen zählt, führt der Beitrag zu motorcode aus.

Diese Aufteilung ist Absicht. Diese Seite bleibt die schnelle Feld-Legende zum Nachschlagen der Codes; die vertiefenden Themen wandern in die spezialisierten Geschwister-Artikel, damit jede Seite in ihrer Zuständigkeit tief statt oberflächlich bleibt.

Papier gegen Fahrzeug abgleichen — die praktische Anwendung

Die Legende entfaltet ihren Wert erst im Abgleich. Nimm den Fahrzeugschein zur Besichtigung mit und arbeite ihn systematisch gegen Inserat und Fahrzeug ab. Beginne bei der Identität: FIN aus Feld E gegen die eingeschlagene Nummer am Fahrzeug und gegen das Typschild — sie müssen identisch sein. Dann die Modelldaten: Handelsbezeichnung unter D.3 und der technische Code unter D.2 gegen die im Inserat versprochene Variante.

Danach der Leistungsblock: Rechne die kW aus P.2 in PS um und vergleiche das Ergebnis mit dem Inserat. Prüfe den Hubraum unter P.1 und die Kraftstoffart unter P.3 gegen die Angaben des Verkäufers. Passt hier etwas nicht zusammen, hast du entweder ein falsches Inserat oder ein anderes Fahrzeug vor dir — beides ein Grund, gründlich nachzuhaken. Zuletzt das Feld 22: Jede eingetragene Änderung muss am Fahrzeug wiederzufinden sein, und jede sichtbare Änderung am Fahrzeug sollte umgekehrt im Feld 22 stehen.

Genau dieser Dokumenten-Abgleich ist ein Kernbestandteil des Vor-Ort-Checks von checkdenwagen. Ein erfahrener Prüfer liest die Zulassungsbescheinigung nicht nur, sondern gleicht jedes relevante Feld mit dem tatsächlichen Fahrzeug ab — von der FIN über die eingetragene Leistung bis zu den Auflagen im Feld 22 — und ordnet Auffälligkeiten fachlich ein. Der Standard-Check ist ab 289 Euro inkl. MwSt. und Anfahrt zu haben, der Premium-Check ab 339 Euro inkl. MwSt. und Anfahrt, wenn zusätzlich eine Marktwerteinschätzung und ein ausführlicher Bericht als Verhandlungsgrundlage im Vordergrund stehen. Deutschlandweit, direkt beim Verkäufer, mit Bericht innerhalb von 24 Stunden.

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Häufige Fragen zu den Feldern im Fahrz­eugsc­hein

Direkt in PS steht sie gar nicht. Die Leistung findest du unter Feld P.2, angegeben in Kilowatt (kW). Um auf PS zu kommen, multiplizierst du den kW-Wert mit rund 1,36. Beispiel: 110 kW unter P.2 entsprechen etwa 150 PS, 85 kW rund 116 PS. Umgekehrt teilst du PS durch 1,36, um kW zu erhalten. Weil Inserate meist PS nennen und das Papier kW, ist diese Umrechnung der häufigste Stolperstein beim Lesen des Fahrzeugscheins.

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