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Rechtliches

Barrierefreiheit

Wir arbeiten daran, dass Check den Wagen für alle zugänglich ist — egal mit welchem Gerät oder welcher Assistenztechnologie.

4,9
Google · 39+ Bewertungen
100+
Geprüfte Punkte

1. Unser Anspruch

Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA und am Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 auch private Diensteanbieter verpflichtet. Unser Ziel: eine Website, die unabhängig von Einschränkungen gut bedienbar ist.

2. Status der Konformität

Diese Website befindet sich in Entwicklung. Wir streben die vollständige Konformität mit WCAG 2.1 AA bis Ende 2026 an. Derzeit ist die Website teilweise konform — einige Inhalte und Komponenten werden aktuell überarbeitet. Wir dokumentieren bekannte Barrieren transparent und arbeiten priorisiert an der Behebung.

3. Technische Maßnahmen

  • Semantisches HTML5 mit korrekter Überschriftenhierarchie und Landmarks
  • Vollständige Tastatur-Navigation (Tab, Shift+Tab, Enter, Escape)
  • Sichtbare Focus-Indikatoren auf allen interaktiven Elementen
  • Alt-Texte für alle inhaltlichen Bilder, dekorative Bilder sind semantisch ausgeblendet
  • Farb-Kontraste nach WCAG AA (Text ≥ 4.5:1, große Schrift ≥ 3:1)
  • ARIA-Labels bei Icon-Buttons und komplexen Komponenten
  • Responsive Layout, Zoom bis 200 % ohne Informationsverlust
  • Respektiert prefers-reduced-motion bei Animationen

4. Bekannte Einschränkungen

  • Einige ältere PDF-Prüfberichte sind nicht vollständig barrierefrei — wir liefern auf Anfrage eine zugängliche HTML-Version
  • Einzelne komplexe Grafiken (z.B. Lack-Heatmap) haben aktuell eingeschränkte textuelle Alternativen

5. Bewertungsansatz

Wir kombinieren automatisierte Tests (axe-core, Lighthouse) mit manueller Prüfung inklusive Screenreader-Tests (NVDA, VoiceOver) und Tastatur-Navigation. Für den Launch ist zusätzlich eine externe Konformitätsprüfung geplant.

6. Kontakt bei Barrieren

Wenn du auf eine Barriere stößt oder Inhalte in einem zugänglichen Format benötigst, melde dich gerne — wir reagieren innerhalb eines Werktags:

7. Durchsetzungsverfahren

Erhältst du auf eine Meldung keine zufriedenstellende Antwort, kannst du dich an die zuständige Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden: Schlichtungsstelle BGG, Mauerstraße 53, 10117 Berlin, info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 20. April 2026 aktualisiert.

Dies ist ein Template. Für Produktivbetrieb juristische Prüfung erforderlich.

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